Tytuł pozycji:
Eklezjalny fundament życia wspólnotowego
- Tytuł:
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Eklezjalny fundament życia wspólnotowego
- Autorzy:
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Żurowski, Marian
- Powiązania:
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https://bibliotekanauki.pl/articles/661399.pdf
- Data publikacji:
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1988
- Wydawca:
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Uniwersytet Kardynała Stefana Wyszyńskiego w Warszawie
- Źródło:
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Prawo Kanoniczne; 1988, 31, 1-2; 101-109
2353-8104
- Język:
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polski
- Prawa:
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Wszystkie prawa zastrzeżone. Swoboda użytkownika ograniczona do ustawowego zakresu dozwolonego użytku
- Dostawca treści:
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Biblioteka Nauki
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Mit Rücksicht auf die angenäherte Analogie der Struktur der Kirche zum leibhaftigen Wort, hören die Menschen in der Kirche nicht auf, wirkliche Menschen zu sein, und ihre gegenseitigen gemeischaftlichen Bindungen verlieren den gesellschaftlichen C harakter nicht. Unter dem quasi in der menschlichen Natur verschlüsselten Recht befinden sich die s.g. narürliichen, oder wie es andere mögen, unveräußerlichen, grundlegenden Rechte der Menschen. Ihr Respektieren ist die Grundlage zur Gerechtigkeit und zum Friden in der Welt. An sie erinnert die Allgemeine Deklaration über die Menschenrechte (der Uno) Der Art 20 dieser Deklaration lautet Wie folgt: „Jeder Mensch hat das Recht an friedlichen Versammlungen teilzunehmen und Vereinigungen beizutreten”. Unbezweifelbar ist es, wenn man über die Berechtigung des Menschen spricht sich in der Kirche zu vereinen, daß die oben besprochene grunlegende Feststellung nicht umgangen werden kann. Auf diese Weise wird die Kirche, die die Realisierung des Neuen Bundes ist, dieser „communio” aus deren Wesen die grundlegenden kirchlichen Rechte und Pflichten konkludieren, nicht nur die individuellen, aber auch die gemeinschaftlichen. Wie es in „Lumen Gentium“ in Nr 11 lautet, wird der Gläubige durch die Taufe in die Kirche einverleibt und gleichzeitig gewinnt ein jeder seine gemeinschaftliche Einstellung. Ähnlich werden die Gläubigen durch Firmung zu Teilnehmern an der priesterliehen Funktion, die schon einen ausgeprägten „gemeinsamen” Charakter hat. Man darf das Sakrament der Buße, oder das Sakrament der Kranken nicht auslassen, denn dank dieser wird nicht nur die Versöhnung mit Gott, sondern auch gleichztitig die mit der Kirche, mit der Gemeinschaft der Gläubigen erlangt. Auf besondere Weise wäre das Sakrament der Eucharistie zu akzentuieren, daß gleichzeitig Quelle, Gipfel und Bestätigung der „Gemeinschaft” und der Eincheit eben dieser kirchlichen Gemeinschaft ist. Auf diese Weise wäre noch an zwei Sakramente zu erinnern, da ein jedes von ihnen eine, in seiner Art spezielle gemeinschaftliche Aufgabe darstellt. Das erste von ihnen ist das Sakrament der Ehe, das eingen gemeinschaftlich-schöpferischen Charakter hat. Außerdem k ann man das Sakrament des Priestertums nicht umgehen. Es hat aber auch doch andere Aufgaben zu erfüllen in der Kirche. Die Gläubigen, verwurzelt in ihrem eigenen Milieu und lokalen Mentalitäten, die angepaßt sind an die s.g. eigene Kultur, realisieren auf ihre unviederholbare und eigene Weise, das Ewangelium . Sie gehören zu ihren „Heimkirchen”, schließen sich aber auch oft, den eigenen Möglichkeiten, Bedürfnissen sowie dem guten Willen entsprechend, neuen anders gestalteten Gemeinschaften an, schaffen neue Werte gemäß den Aufgaben der Kirche. Diese neu gebildeten Gemeinschaften stören durch ihre andere, zweitrangige Bedeutung, die fundamentale Eincheit nicht. So entsteht ein gewisser Pluralismus der Formen, die, wenn sie ein authentischer Ausdruck der Schaffung der Kirche sind, ihr Leben und die Realisierung ihrer Mission in der neuen Form nicht ärmer machen, was in der Vereinigung, „in communione” mit anderen größeren kirchlichen Gemeinschaften auf hierarchischer und horizontaler Stufe erfolgt.