Die Ehe ist nach evangelischer Auffassung eine von Gott geschaffene und gewollte Einrichtung (institutio, ordinatio), die, wie es in der ersten Schöpfungserzählung heißt (Gen 1), von Gott gesegnet ist. Aufgrund der Sünde ist der Mensch aber nicht in der Lage, den ursprünglichen Sinn der göttlichen Schöpfungsordnung zu erkennen, der in der ganzheitlichen, auf Dauer angelegten und fruchtbaren Lebensgemeinschaft von Mann und Frau besteht. Dieser Sinn wird ihm einzig und allein durch die göttliche Offenbarung erschlossen. Von der Offenbarung wissen wir, dass unsere Rechtfertigung geschieht durch Christus, nicht aber durch die Ehe. Christus ist es, der dem Menschen Sündenvergebung zuspricht und damit rechtfertigt. Die Ehe ist der Ort, wo der Mensch das Wort, das ihn von außen trifft, glaubend anzunehmen hat.
Wenn es nach evangelischer Auffassung für die Gültigkeit der Ehe keine Rolle spielt, vor welcher Behörde – kirchlicher oder weltlicher – heißt das nicht, dass die Kirche bezüglich der Ehe keine Aufgabe hätte. Der Kirche kommt es zu, die öffentlich zum Ausdruck gebrachte Ehe zu segnen. In der Segnung stellt die Kirche die Eheleute bewusst unter die Schöpfungsverheißung, durch die ihnen der ursprüngliche Sinn der Schöpfungsordnung erschlossen wird. Die Einsegnung der Ehe betrifft aber nicht bloß die Eheleute, die das Traubekenntnis abzulegen haben, sondern die ganze Gemeinde. Die Gemeinde ruft zusammen mit den Eheleuten Gott an und bittet zusammen mit ihnen um den göttlichen Segen.
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